Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule
„Der kleine Wolf”

  1. Es ist für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung vor Beginn des angebotenen Kurses abzuschließen. Die Hundeschule „Der kleine Wolf” und seine gesetzlichen Vertreter (fortführend nur noch als Hundeschule Der kleine Wolf genannt) haften nicht für Schäden an Dritten, dem Tier oder anderen Kursteilnehmern. Der Hundehalter oder Kursteilnehmer haftet für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden.
  2. Mit Abschluss der Unterrichtsvereinbarung ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Die Kursgebühr ist in Voraus zu bezahlen. Eine Übertragung von vereinbarten und bezahlten Unterrichtseinheiten an Dritte ist nicht möglich.
  3. Die Hundeschule Der kleine Wolf behält sich vor, den Unterricht aus wichtigem Grund abzubrechen oder zu verlegen. Der Teilnehmer hat dann Anrecht auf anteilige Erstattung der Kursgebühr oder Unterricht zu einem anderen Zeitpunkt.
  4. Bei Abbruch oder Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung. Bei zeitnahem Nachweis über einen wichtigen Grund (Krankheit etc.) kann eine anteilige Erstattung der Kursgebühr erfolgen. Bei nicht voll in Anspruch genommenen Ausbildungspaketen entfällt in diesem Fall der Sondernachlass gegenüber der jeweiligen Leistung.
  5. Fest vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden im Voraus verschoben werden. Ansonsten ist die Unterrichtsgebühr für diese Einheit zu zahlen.
  6. Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Hunde einen vollen Impfschutz haben (bei Welpen altersangepasst). Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zu Beginn des Kurses mit.
  7. Können Unterrichtseinheiten aus Gründen, die die Hundeschule zu vertreten hat, nicht gehalten werden, wird selbstverständlich ein Ersatztermin im gegenseitigen Einvernehmen angeboten.
  8. Für Anfahrten außerhalb von Wiesbaden-Rambach fällt ein Kilometergeld in Höhe von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer an.
  9. Der Erfolg bedingt die Umsetzung und Mitarbeit der Teilnehmer. Eine Erfolgsgarantie kann aus diesen Gründen nicht gegeben werden.
  10. Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen. Ausnahmen sind speziell auf Kinder zugeschnittene Veranstaltungen.
  11. Eine Trainingseinheit umfasst 60 Minuten. Bei Bedarf können Einzelstunden auch zeitlich verlängert werden. Die Gebühren werden dann entsprechend angepasst.
  12. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber der Hundeschule „Der kleine Wolf”, Inh. Nadine Wagner-Stuckart, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Kursleiter. Dies gilt auch für Begleitpersonen, die durch den Teilnehmer über diesen Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen sind. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden bzw. sonstiger Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
  13. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Der kleine Wolf” zusätzlich für Veranstaltungen, Seminare, Workshops und Vorträge

  1. Veranstalter
    Als Veranstalter tritt die Hundeschule „Der kleine Wolf”, Inh. Nadine Wagner-Stuckart, Wiesbaden auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomie-Betriebe, Verkehrsbetriebe.
  2. Leistungserbringung
    Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
  3. Haftung
    Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
  4. Vertragsverhältnis
    Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche oder mündliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, das der schriftlichen Form nicht zwingend bedarf. Email wird beiderseitig als Schriftform anerkannt.
  5. Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
    Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmebestätigung.
  6. Rücktritt
    Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten.
  7. Unwirksamkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  8. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist der für die Hundeschule zuständige Gerichtsbezirk.

 

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